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Deutschland Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. GG
Grundgesetz Deutschland Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Deutschland Art 5 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. GG
Deutschland Art 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. GG